Allgemeine Geschäftsbedingungen von Musikservice Dessau

1. Rechtliche Grundlage für alle Leistungen von Musikservice Dessau (im Folgenden MSD) ist der schriftliche Vertrag. Bei Buchungen mit selbständigen Vertragspartnern gilt bereits der mündliche Vertrag laut BGB als rechtlich vollumfänglich bindend.

 

2. Die Leistungen, die von MSD erbracht werden, erfolgen auf der Basis der vom Veranstalter (im Folgenden VA) gemachten Angaben über Ort (richtige Adresse), technische Voraussetzungen und Zusagen, zumutbare räumliche Bedingungen (Garderobe) und ausreichende gastronomische Versorgung.

 

3. Sicherheit:

 

Der VA sorgt für einen sicheren Veranstaltungsablauf. Je nach Art der Veranstaltung (z. B.: Großveranstaltung bzw. bei stark alkoholisiertem Publikum) sind zur reibungslosen Gewährleistung der Auftritte von MSD im Bühnenbereich ausreichend Sicherheitskräfte zu positionieren. Der VA haftet dafür, dass durch äußere Einflüsse (Regen, Hagel, Unwetter u. ä.) und durch Personen keine Schäden am Künstler oder an der Technik von MSD entstehen. Bei Freiluftveranstaltungen ist die Technik durch Zelte, Pavillons u. ä. zu schützen.

Sollte auf Grund entsprechender Gegebenheiten vor Ort MSD den Eindruck gewinnen, dass die Sicherheit des Künstlers oder der Technik von MSD gefährdet ist und nach Rücksprache mit dem VA diese nicht hergestellt werden kann, ist MSD berechtigt, den Auftritt vor Ort abzusagen oder abzubrechen, wenn sich dieser Zustand während des Auftritts ereignet.

In diesen Fällen ist trotzdem die gesamte Gage fällig.

 

4. Technik: Wenn der VA die PA-Anlage stellt:

 

MSD teilt dem VA mit den Vertragsunterlagen die technischen Voraussetzungen für den/die gebuchten Auftritt/e mit bzw. händigt einen Technikrider aus. Diese technischen Voraussetzungen sind durch den VA am Veranstaltungstag herzustellen, damit der gebuchte Auftritt technisch realisierbar ist. In der Regel benötigen wir eine für die zu beschallende Fläche ausreichende professionelle Marken-PA-Anlage mit Marken-Live-Mischpult mit 2 freien symmetrischen XLR-Eingängen auf 0 dB, linear eingestellt. Diese Eingänge werden zum Anschluss der mitgebrachten Technik des jeweilig gebuchten Künstlers benötigt.

Der Anschluss der Künstler-Technik an einen DJ-Mixer oder eine DJ-Konsole wird von uns abgelehnt, weil dadurch ein Live-Auftritt technisch einwandfrei nicht möglich ist. DJ-Mixer und DJ-Konsolen verfügen nur über unsymmetrische Chinch- oder Klinken-Eingänge, was während des Auftritts zu Brummen und Knacken führt.

Das hat den Grund, dass bei Live-Auftritten hohe Eingangssignale verarbeitet werden, die ein DJ-Mixer oder eine DJ-Konsole nicht umsetzen kann.

 

Sollten vor Ort entgegen der Vorabsprachen die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sein und eine machbare Alternativlösung nicht gefunden werden, hat sowohl der Künstler als auch MSD das Recht, den Auftritt abzusagen. In dem Fall hat MSD trotzdem Anspruch auf die volle vereinbarte Gage.

Die Absage des Auftritts hat die Begründung, dass durch die unzureichenden technischen Voraussetzungen ein mangelhafter Sound während des Auftritts zu erwarten ist, was den künstlerischen Ruf des gebuchten Künstlers beschädigt und zu negativen Reaktionen von seiten des Publikums führen kann.

 

 

Der VA gewährleistet, dass die PA-Anlage vor Ort den räumlichen Gegebenheiten entspricht, technisch einwandfrei funktioniert und von geschultem Personal bedient wird.

Sollte entgegen aller vorherigen Absprachen kein zufriedenstellender Sound erzeugt werden, haftet dafür der VA. Die vereinbarte Gage von MSD ist daher nicht minderungsfähig.

Wenn ein über MSD gebuchter Künstler beim Auftritt von einem unserer Tontechniker begleitet wird, muss unser Technikstandort vor der PA-Anlage vor Ort platziert sein. Das kann u. U. auch an der Seite der Lokation sein.

Platzbedarf: 1,5 m x 1,5 m. An unserem Technikstandort muss ein Stromanschluss mit a 220 V durch den VA vorbereitet sein.

Falls unser Technikstandort nur auf der Bühne oder hinter der PA-Anlage sein kann, können wir einen einwandfreien Sound nicht gewährleisten.

Sollte sich auf Grund dessen ein mangelhafter Sound beim Auftritt des Künstlers herausstellen, berechtigt das den VA nicht zur Gagenminderung.

 

Wenn MSD die PA- & Lichtanlage stellt:

 

MSD verwendet ausschließlich professionelle PA-Systeme von bekannten Marken, wie Bose, Dynacord, HK und JBL. Verwendete Mischpulte sind von Mackie, Soundcraft und Zeck. Mikrofone (kabellos und kabelgebunden) von Sennheiser, AKG und Shure.

DJ-Konsole von Native Instruments.

Lichtsysteme: auf LED-Basis von Stairville Tri Color LED Stage Komplete - 2 x 4 Par, 2 LED Lichtleisten und ein Lichtpilz (kein LED).

Soundeffekte: SPL Compressor/Limiter, Behringer Gesangseffekt bzw. Effekt am Mischpult Soundcraft on board usw.

Bei Buchung von MSD mit Ton-/Lichtanlage wird die mitgebrachte Technik an die angegebene Raumgröße und -beschaffenheit, indoor, outdoor und Anzahl der Personen abgestimmt.

MSD kann mittels eigener Technik derzeit Veranstaltungen von ca.  bis zu 300 Personen indoor und 200 Personen outdoor beschallen.

Bei größeren Veranstaltungen muss nach vorheriger Absprache zulasten des VAs entsprechend Technik dazugemietet werden.

 

4. Rücktrittsbedingungen vom Vertrag:

 

Der VA hat das Recht, aus folgenden Gründen vom bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten: Naturkatastrophen am Veranstaltungsort, höhere Gewalt (z. B. politische Umstände oder Zerstörung der Veranstaltungslokation durch Vandalismus, Feuer usw.), Tod des VAs oder eines nahen Angehörigen 1. Grades, schwere unvorhergesehene Krankheit des VAs oder eines näheren Angehörigen 1. Grades. Bei Absage der Veranstaltung aus den o. g. Gründen verfällt der Anspruch von MSD auf die gesamte Gage für diesen Tag. Der VA bemüht sich aber, die Veranstaltung zu gegebener Zeit nachzuholen und MSD zu den gleichen Bedingungen dafür zu engagieren.

Die Absage aus den o. g. Gründen ist gegenüber MSD glaubhaft zu belegen.

 

Die Absage einer Veranstaltung aus anderen Gründen (z. B. mangelndes Publikumsinteresse wg. unzureichender Bewerbung der Veranstaltung, kein Interesse mehr am gebuchten Künstler, Schlechtwetter wie Hitze oder Regen, Absage der Feier z. B. Hochzeit aus persönlichen Gründen usw.) kann nur akzeptiert werden unter der Voraussetzung der anteiligen Zahlung der Gesamtgage als Schadensersatz, abhängig vom Zeitpunkt der Absage bis zum Veranstaltungstag. Bei der Berechnung dieser Summe werden die veranschlagten Fahrt- & Reisekosten abgezogen, da diese dann auch nicht anfallen.

 

Für die Zahlung des Schadensersatzes gelten folgende Zeiträume und Summen:

 

  • Absage bis 10 Tage vor dem Termin 100 % der Künstlergage
  • Absage bis 21 Tage vor dem Termin 75 % der Künstlergage
  • Absage bis 30 Tage vor dem Termin 50 % der Künstlergage
  • Absage bis 60 Tage vor dem Termin 30 % der Künstlergage
  • Absage bis 90 Tage vor dem Termin 20 % der Künstlergage
  • Absage bis 91 Tage vor dem Termin 0 % der Künstlergage

 

Anspruch auf Schadensersatz besteht, weil der Künstler durch Wegfall der Veranstaltung je nach Zeitspanne der Absage bis zum vereinbarten Termin meist keine Möglichkeit mehr hat, den Termin neu zu vergeben.

Sollte sich dennoch eine Ersatzbuchung durch einen anderen VA für den betreffenden Künstler kurzfristig ergeben, ist MSD nach vorheriger Absprache gern bereit, auf ganze oder teilweise Zahlung der Schadensersatzleistung zu verzichten.

 

5. Gagen/Zahlungsmodalitäten:

 

Die Gagen variieren von Künstler zu Künstler bzw. Show und sind auch abhängig vom Anfahrtsaufwand und der Einsatzdauer und Häufigkeit der Auftritte auf der jeweiligen Veranstaltung.

 

In der Regel akzeptieren wir ausschließlich Barzahlung am Veranstaltungstag.

Nach vorheriger Absprache kann auch die Überweisung der Summe vereinbart werden. D. h., entweder Zahlungseingang der Gesamtsumme bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstag oder 50 % Vorkasse bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstag und die Restsumme innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung.

Für Privatkunden gilt ausschließlich Barzahlung oder Vorabüberweisung der Komplettsumme.

Für Vereine, Gemeindeverwaltungen und Firmenkunden kann nach vorheriger Absprache Überweisung inkl. Teilzahlung per Vorkasse vereinbart werden.

 

6. Weitere Kosten:

 

Der VA sorgt für einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung.

Der VA trägt die Kosten für die Gema.

Die Gagen von MSD sind KSK (Künstlersozialkasse)-pflichtig.

Hierfür erhebt der Gesetzgeber eine prozentuale Gebühr, die in jedem Jahr neu berechnet und erhoben wird.

Alle Preise von MSD verstehen sich zzgl. 19 % Mwst.

Je nach Anfahrtsweg und Auftrittszeit muss den Künstlern und der Technikcrew vom Veranstalter eine Übernachtungsmöglichkeit mit Frühstück in Veranstaltungsnähe gestellt werden.

Die Kosten trägt der Veranstalter.

 

7. Gagenaufschläge:

 

Für eine vor Ort nach Absprache mit dem Veranstalter verlängerte Einsatzzeit der Künstler, DJs und Technikpersonal, die über die vertraglich vereinbarte Auftritts-/Veranstaltungszeit hinausgeht, berechnen wir Aufschläge:

 

Pro weiterer angefangener Stunde berechnen wir:

 

Für Künstler (Bandmitglieder und Einzelkünstler bei mehrstündigen Veranstaltungen) und DJs: netto 50,00 € zzgl. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Für Technikpersonal (Licht, Ton, Logistikhelfer): netto 25,00 € zzgl. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Für Double Künstler: netto 300,00 € zzgl. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Stand: 01.07.2018

Gerichtsstand Amtsgericht Dessau